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Nach der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Emmendingen vom 6. Mai 2021 bestand bis zum Ablauf des 13. Juni 2021 eine Testpflicht für Kindertageseinrichtungen. Aufgrund der unter dem Schwellenwert von 50 liegenden 7-Tage-Inzidenz geht die Zuständigkeit nunmehr auf die Gemeinden über.
Dementsprechend hat die Gemeinde Malterdingen in Übereinkunft mit allen Gemeinden des Landkreises Emmendingen am 15. Juni 2021 eine Allgemeinverfügung zur Testpflicht in Kindertageseinrichtungen in ihrem Gemeindegebiet erlassen. Darin ist festgelegt, dass auch ab Freitag, 18. Juni 2021, alle Beschäftigten und Kinder ab drei Jahren mindestens zweimal pro Woche einen negativen Covid-19-Test in der Einrichtung vorlegen müssen. Sollten sie maximal drei Tage in der Woche anwesend sein, genügt ein Test.
Dabei überlässt es die Gemeindeverwaltung den jeweiligen Trägern, ob die Tests zu Hause, in einem Testzentrum oder direkt in der Einrichtung durchgeführt werden. Sollten die negativen Covid-19-Tests nicht erbracht werden, besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 12. August 2021, sofern sie nicht verlängert wird.
Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung erfolgt am Donnerstag, 17. Juni 2021 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Malterdingen.
Gemeinde Malterdingen
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