Gemeinde Malterdingen

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Änderungen in der Landesbauordnung Baden-Württemberg

Änderungen in der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)
-          Änderungen bei der Einreichung von Bauunterlagen / Angrenzeranhörung
 
Wir weisen darauf hin, dass die vom Landtag Baden-Württemberg am 08.11.2023 beschlossenen Änderungen der Novelle der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) mit Wirkung vom 25.11.2023 in Kraft getreten sind.
Im Wesentlichen betreffen die Änderungen die Einreichung von Bauvorlagen, die ab sofort für alle Bauantrags- oder Kenntnisgabeverfahren bei der Baurechtsbehörde (im Fall von Malterdingen: Landratsamt Emmendingen -Baurechtsbehörde-) und nicht mehr über die Gemeinde einzureichen sind.
Ebenso wird die Beteiligungen angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn nur noch auf die Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich betroffen sind: also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen nachbarschützender Vorschriften. Die Benachrichtigung der Nachbarn erfolgt weiterhin über die Gemeinde Malterdingen, allerdings nach § 55 Abs. 1 S. 1 LBO nur noch auf Veranlassung und Maßgabe der Baurechtsbehörde des Landratsamts Emmendingen.

Wir bitten um Beachtung der Änderungen!

Gemeindeverwaltung Malterdingen

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Gemeinde Malterdingen
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