Aufgaben des Gemeinderates

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde.

Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 12 ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte). Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt fünf Jahre. Die letzte Wahl war am 9. Juni 2024.

Gemeinderat Aktuell

Aktuelles vom Gemeinderat finden Sie hier. Zu "Gemeinderat Aktuell"

Sitzungsplaner

Die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderates und der Ausschüsse erhalten Sie im Bereich "Sitzungsplaner". Zum "Sitzungsplaner"