Bodenrichtwerte

Gutachterausschuss im Landkreis Emmendingen

Seit Januar 2020 gibt es einen Gemeinsamen Gutachterausschusses der 24 Städte und Gemeinden des Landkreises Emmendingen.

Über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde die Aufgabe zentral an die Stadt Emmendingen übertragen, damit von dort aus der neue Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle gebildet werden kann. Alle Kreisgemeinden sind mit Gutachtern im Ausschuss vertreten, so dass lokales Wissen und Erfahrung weiterhin in die Arbeit des Gutachterausschusses einfließen kann.

Zur Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten gibt es bei den Gemeinden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse. Die Gutachter sind in Wertermittlungen qualifiziert und erfahren; sie werden vom Gemeinderat bestellt.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei der Stadt Emmendingen beim Fachbereich 3, Planung und Bau, eingerichtet. Die Geschäftsstelle bereitet die Arbeit des Ausschusses vor und steht den Marktteilnehmern zur Beratung und Information zur Verfügung.

Die gesetzliche Grundlage der Tätigkeit des Gutachterausschusses sind die §§192ff. BauGB.

Seit dem 25.01.2021 befindet sich die Geschäftsstelle Gutachterausschuss im Landkreis Emmendingen in den neuen Büroräumen im zweiten Obergeschoss der Merk Galerie.

Postanschrift:
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
im Landkreis Emmendingen
Freiburger Straße 4
79312 Emmendingen

Telefon: 07641 452 – 3524

Mail: gutachterausschuss(@)emmendingen.de

Öffnungszeiten:

  • Montag von 8 bis 16 Uhr
  • Dienstag von 8 bis 16 Uhr
  • Mittwoch von 8 bis 14 Uhr
  • Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
  • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Bodenrichtwerte für die Gemeinde Malterdingen zum Stichtag 31. Dezember 2018

Der Gutachterausschuss der VVG Emmendingen hat am 26. Juni 2019 für alle Gemeinden die Bodenrichtwerte zum 31.12.2018 neu ermittelt und beschlossen.

Allgemeine Hinweise zum Bodenrichtwert

Die Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) für bebaute Grundstücke sind in 14 Einzelkarten (Emmendingen, Kollmarsreute, Maleck, Mundingen, Wasser, Windenreute, Teningen, Heimbach, Köndringen, Nimburg, Freiamt, Ottoschwanden, Malterdingen, Sexau) im M. 1:2.500 dargestellt.

In den Bodenrichtwertkarten sind räumlich begrenzte Richtwertzonen ausgewiesen. Für jede Richtwertzone ist der Bodenrichtwert in €/m² Grundstücksfläche nebst Art der baulichen Grundstücksnutzung angegeben. Die Bodenrichtwertkarten sind in dieser Aufstellung nicht enthalten.

Die Bodenrichtwerte können gebührenfrei bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingesehen werden. Die Geschäftsstelle beantwortet ihre Fragen auch gerne telefonisch oder per E-Mail. Auf schriftlichen oder telefonischen Antrag werden gebührenpflichtige Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte gefertigt.

Postanschrift:
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
im Landkreis Emmendingen
Freiburger Straße 4
79312 Emmendingen

Telefon: 07641 452 – 3524

Mail: gutachterausschuss(@)emmendingen.de

Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt. Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

Bodenrichtwerte Malterdingen

Gemarkung Malterdingen

RWZ

Bezeichnung

Nutzung

BRW

2018

22 0 01

Baugebiete Malterdingen

WO

310,- €/m²

22 1 02

Ortsmitte Malterdingen

MI

275,- €/m²

22 1 03

Bebauter Außenbereich

MI

155,- €/m²

22 2 01

Gewerbegebiet

GE

80,- €/m²

22 4 01

Verwaltung / Kirche / Kultur / Sport

SO

155,- €/m²

22 4 02

Unbebauter Gemeinbedarf

SO

35,- €/m²

22 6 01

Bauerwartung Wohnen

WO

45,- €/m²

22 6 02

Bauerwartung Gewerbe

GE

22,- €/m²

22 7 01

Landwirtschaft Ackerland

LW

3,50 €/m²

22 7 02

Landwirtschaft Grünland

LW

1,50 €/m²

22 7 03

Forstwirtschaft Wald

FW

0,75 €/m²

 

Bodenrichtwertkarte zum 31.12.2018

Bodenrichtwertkarte zum 31.12.2018 (PDF)