Bundestagswahl am Sonntag, den 23.02.2025

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis spätestens Freitag vor der Wahl (21.02.2025), 15:00 Uhr möglich.

Hierfür wird das Bürgerbüro am Freitag, 21.02.2025 bis 15:00 Uhr geöffnet sein.

Wahlschein verloren?
Verliert jemand den beantragten Wahlschein, kann bis spätestens Samstag, den 22.02.2025, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Hierfür wird das Bürgerbüro am Samstag, 22.02.2025, von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet sein.
Sie können die Unterlagen auch per Mail bestellen und zu den Extra-Öffnungszeiten abholen oder direkt vor Ort wählen.

Plötzliche Erkrankung?
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können die Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag, bis 15:00 Uhr beantragt werden. Hierzu können Sie sich unter folgender Nummer wenden: 07644/91 11 14 oder an einen Wahlvorstand im Wahllokal wenden.

Wann muss der rote Wahlbrief mit meinen Briefwahlunterlagen wo sein?
Der rote Wahlbrief muss am Wahlsonntag (23.02.2025) spätestens um 18:00 Uhr im Rathaus Malterdingen, Hauptstraße 18, eingetroffen sein.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Ritzmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

per email: meldeamt(@)malterdingen.de oder telefonisch: 07644 / 91 11 14

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Ein neues Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss: Wer darf überhaupt wählen? Wie kann man die Briefwahl beantragen? Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?

Der rund dreiminütige Erklärfilm geht auf Grundbegriffe zur Wahl ein und erläutert auch schwierigere Zusammenhänge verständlich und grafisch anschaulich gestaltet. „Alles, was Du wissen musst!“ ist im Hoch- und Querformat unter https://tinyurl.com/Bundestag2025 abrufbar.